Allgemeine Geschäftsbedingungen der bbq cuisine

Stand 11.05.2018

 

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist der in der Veranstaltungsvereinbarung aufgeführte Leistungsumfang mit den verbundenen Catering-Serviceleistungen durch bbq-cuisine an den Kunden.

 

2. Leistungen im Rahmen der Angebotserstellung

Soweit bbq-cuisine Leistungen über den reinen Cateringbereich hinaus im Auftrag des Kunden bestellt (Künstler, Moderatoren, Transfers, Räumlichkeiten), erfolgt der Einkauf dieser Leistungen ausschließlich Im Namen und auf Rechnung des Kunden. Die Abwicklung dieser Beauftragung kann im Einzelfall durch bbq-cuisine übernommen werden,

ohne dass bbq-cuisine hierdurch eine Haftung für die beigestellten Leistungen übernimmt.

  

3. Auftragserteilung durch den Kunden

3.1 Der Kunde bestellt die in der Veranstaltungsvereinbarung aufgeführten Leistungen zu den ihm bekannten Vertragsbedingungen der bbq-cuisine.

3.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die definitive und der Rechnung zugrundeliegende Gästezahl bis spätestens 20 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der bbq-cuisine schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Mindest-Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt.

 

4. Leistungsumfang

4.1 Das bbq-cuisine Personal wird grundsätzlich keine Abrechnungen mit den Gästen des Kunden vornehmen. Wünscht der Kunde Abrechnungen durch das bbq-cuisine Personal,

bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung. Das Risiko der Abrechnung mit den Gästen bzw. des Einzuges der Forderungen gegen die Gäste trägt der Kunde.

4.2 Gegenüber dem gestellten Personal bleibt allein bbq-cuisine weisungsberechtigt.

 

5. Leistungshindernisse

Sollten durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches von bbq-cuisine liegen, Lieferengpässe bei einzelnen Zutaten, Speisen, Getränken oder Equipment Ausstattungen entstehen, ist bbq-cuisine berechtigt, insoweit vergleichbare Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipment zu liefern.

 

6. Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen

Dem Kunden/Mieter obliegt eine Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe. Bei Beschädigung oder Verlust durch Eigenverschulden des Kunden/Mieters, dessen Gäste oder in seinem Auftrag handelnde Dritte werden die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. Reparatur mit einem zusätzlichen Handlings-Aufwand

von 10% dem Kunden/Mieter in Rechnung gestellt.

 

7. Reklamation

Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware bzw. direkt bei Abholung erfolgt. Der Umtausch falsch bestellter Ware ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen bbq-cuisine unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach der Entdeckung mitgeteilt werden.Für durch den Kunden vorgenommene unsachgemäße Lagerung an der Ware entstandene Mängel übernimmt bbq-cuisine keine Haftung.

 

8. Stornierungen

Erfolgt ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber nach Unterzeichnung der Veranstaltungsvereinbarung, tritt folgende Regelung in Kraft, wobei der Zugang der Rücktrittserklärung bei bbq-cuisine für die Berechnung der Frist ausschlaggebend ist

bis  28 Tage vor VA-Beginn 10 % der kalkulierten Nettogesamtsumme

bis  21 Tage vor VA-Beginn 20 % der kalkulierten Nettogesamtsumme

bis  14 Tage vor VA-Beginn 30 % der kalkulierten Nettogesamtsumme

bis    7 Tage vor VA-Beginn 50 % der kalkulierten Nettogesamtsumme

bis 6-2 Tage vor VA-Beginn 60 % der kalkulierten Nettogesamtsumme

bis    1 Tag   vor VA-Beginn 70 % der kalkulierten Nettogesamtsumme

am Tag der Veranstaltung 80 % der kalkulierten Nettogesamtsumme

Grundlage der Berechnung des pauschalierten Schadenersatzes ist die in der Veranstaltungsvereinbarung auf Basis der festgelegten Mindestpersonenzahl berechnete Nettogesamtsumme zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bereits gezahlte Depositleistungen werden mit den Stornierungskosten verrechnet.

 

9. Deposit / Abrechnung

9.1 Ab einer Nettogesamtsumme von EUR 500,- berechnet bbq-cuisine 50% der kalkulierten Nettogesamtsumme zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer als Deposit. Dieses Deposit ist bis spätestens 20 Werktage vor Veranstaltungsbeginn an die bbq-cuisine zu zahlen. Dieses Deposit wird mit den in der Endabrechnung ausgewiesenen Leistungen verrechnet.

9.2 Die Leistungen von bbq-cuisine werden zu den in der Veranstaltungsvereinbarung genannten Preisen in dem dort genannten Umfang abgerechnet, unabhängig davon,

ob sie von dem Kunden vollständig verbraucht werden.

9.3 Alle Personal-, Getränke- und Wäscheleistungen sind geschätzte Werte und werden nach effektivem Aufwand bzw. Einsatz berechnet. Getränkewerte werden auch nach Anbruchflaschen bzw. angebrochenen Getränkefässern berechnet. Die vom Kunden bestätigten Leistungen sind für die vereinbarte Personenzahl ausgelegt.

9.4 Abrechnungen erfolgen für jede Veranstaltung gesondert. Die Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungseingang fällig.

Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde auf den Rechnungsbetrag Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. (Geschäftskunden) und 5% (Privatkunden) über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, ohne das es einer gesonderten Mahnung hierfür bedarf.

9.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig, unbestritten oder von bbq-cuisine anerkannt sind.

 

10. Gefahrübergang / Eigentumsvorbehalt

10.1 Die von bbq-cuisine gelieferten Gegenstände gelten als an den Kunden übergeben, sobald sie in den Bereich der Veranstaltungsräume gelangt sind.

10.2 Sämtliche an den Kunden gelieferten Speisen, Getränke und Verbrauchsgegenstände bleiben bis zur endgültigen Bezahlung der Rechnung im Eigentum der bbq-cuisine.

 

11. Gewährleistung / Haftung

11.1 Sollten die Leistungen von bbq-cuisine wider Erwarten mangelhaft oder unvollständig sein, muss der Kunde dies unverzüglich rügen. bbq-cuisine ist dann verpflichtet, mangelfrei und vollständig nachzuliefern, soweit dies noch während der jeweiligen Veranstaltung ohne wesentliche Verzögerung geschehen kann. Das Recht auf Wandlung oder Minderung ist bei rechtzeitiger Nachlieferung ausgeschlossen.

11.2 Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der bbq-cuisine nach.

11.3 Dritte, insbesondere Gäste des Kunden, können aus diesem Vertrag keine Rechte gegen bbq-cuisine herleiten. Soweit bbq-cuisine oder sein Personal aufgrund Nichterfüllung oder Verletzung von Pflichten, die nach diesem Vertrag oder dem Gesetz dem Kunden obliegen, von Dritten in Anspruch genommen wird, wird der Kunde bbq-cuisine von diesen Ansprüchen auf erstes Verlangen unverzüglich freistellen.

 

12. Gesamthaftung

12.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in 11. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.

Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

12.2 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

13. Sonstige Pflichten der Vertragspartner

13.1 Der Kunde bringt die für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen vor Veranstaltungsbeginn bei. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Kunden.

13.2 Soweit bbq-cuisine Mitarbeiter bei dem Kunden tätig werden, obliegt dem Kunden die Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes und sämtlicher anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften, die in seinem unmittelbaren Einflussbereich stehen.

 

14. Preise / Auftragsannahme

14.1 Alle Preise verstehen sich in Euro.

14.2 Bei einer Überschreitung des Zeitraumes von 4 Monaten zwischen Auftragsannahme (Zugang der Annahmeerklärung entscheidend) und Veranstaltungsbeginn behält sich

die bbq-cuisine das Recht vor, eine Preisänderunge bzw. -anpassungen vorzunehmen.

14.3 Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.

14.4 Aufträge ohne Unterschrift können nicht bearbeitet werden. Mit der Unterschrift werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt.

 

15. Sonstige Bestimmungen

15.1 Änderungen und Ergänzungen der Veranstaltungsvereinbarung müssen schriftlich erfolgen. Das gleiche gilt für die Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.

15.2 Sollte die Veranstaltungsvereinbarung teilweise unwirksam oder lückenhaft sein, berührt dies seine Wirksamkeit im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Regelung soll eine Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bzw. die Lücke bedacht hätten. Ist eine solche Ausfüllung durch die Auslegung nicht zu ermitteln, verpflichten sich die Parteien, eine möglichst nahekommende Regelung zu treffen.

 

16. Gerichtsstand und Erfüllungsort

16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

16.2 Rechtsstand und Erfüllungsort ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, für beide Teile Mannheim.

16.2 bbq-cuisine ist berechtigt, den Kunden auch an seinen allgemeinen oder besonderen Gerichtsständen in Anspruch zu nehmen.

 

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